AW:
Also, zwischen dir und Otto wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Otto ist verpflichtet, die Sache zu liefern und du bist dazu verpflichtet, den Kaufpreis zu bezahlen. Bei einem "normalen" Kaufvertrag wäre Otto von seiner Leistung frei, wenn er die Sache einem Spediteur übergeben hätte. Hier handelt es sich jedoch um einen sog. Verbrauchsgüterkauf und daher ist Otto eben noch nicht frei, sondern erbringt seine Leistung erst dann, wenn die Ware bei dir ankommt und du sie in Empfang nimmst.
Grundsätzlich musst du dann keine Gegenleistung (Bezahlung) erbringen, wenn du die Schuhe nicht erhalten hast.
Um an das Geld von dir zu kommen, müsste Otto den Gerichtsweg beschreiten. Den Prozess könnte er aber nur gewinnen, wenn er beweisen kann, dass du die Schuhe in Empfang genommen hast. Kann das nicht mit deiner Unterschrift belegt werden, musst du dir keine Sorgen machen.
Grds. ist es dem Spediteur auch nicht gestattet, Pakete an Nachbarn abzugeben.