Hallo,
ja, so ist es auch.
Wenn man einen Prozess nicht bezahlen kann,
dann kann man eine sogeannten Prozesskostenhilfe beantragen.
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Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Quelle:
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Was für ein Problem hast du den genau?
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