Wenn man
an der Tür nicht sieht, würde ich zunächst mal einen Beweis verlangen, dass überhaupt was geschehen ist.
Bei Kostenvoranschlägen ist es so: Wenn bestimmte Leistungen vereinbart sind und dafür ein Kostenvoranschlag vorliegt, darf die Rechnung etwas drüber liegen, wenn es nachvollziehbar begründet ist.
Aber das gilt natürlich nur für die Leistungen, die Du beauftragt hast. D.h. die Leistungen, die eben bei einer normalen Inspektion anfallen (da gibt es genaue Checklisten). Und wenn mehr gemacht wird als in dieser Inspektion enthalten, liegt dafür schlicht und einfach kein Auftrag vor. Und kann dann nur abgerechnet werden, wenn Du dem zustimmst.
Wenn Du bereits bezahlst hast, solltest Du diese Kosten zurückfordern.
Wenn Du nicht bezahlst, kann es schwierig werden. Denn die Werkstatt kann das Auto behalten, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird (sog. Werkunternehmer-Pfandrecht). Dann solltest Du nur unter Vorbehalt zahlen und anschließend Dein Geld zurückfordern.