Im Einzelnen:
".... Als ich jetzt wieder ins Geschäft bin, hat er sich einen Plan ausgedruckt, wo er meine Krankheitstage eingetragen hat. Was ich eine Frechheit von ihm finde."
Das ist sein gutes Recht, allerdings ist es nicht sehr diplomatisch, einer Schwangeren das unter die Nase zu halten. Er kann bei ärztlichen Attesten sogar verlangen, dass die Schwangere einen weiteren Arzt aufsucht und sich die Diagnose von diesem bestätigen läßt, oder er kann den medizinischen Dienst einschalten, wenn er anzweifelt, ob eine Krankschreibung oder ein BV rechtens ist. (Das sollten diejenigen auch bedenken, die gerne vom Arzt ein BV haben möchten, weil sie so vor Problemen am Arbeitsplatz flüchten.) Diese Rechte hat der Arbeitgeber.
"Vor paar Tagen kam er zu mir und meinte, dass ich während der Arbeitszeit nicht essen darf."
Das kann der Arbeitgeber schon verlangen, z.B. aus hygienischen Gründen, dass man auf jeden Fall nicht am Arbeitsplatz ißt.
Während der Arbeitszeit hat man ja normalerweise kein Recht auf zusätzliche Pausen. Als Schwangere darf man jederzeit eine kleine zusätzliche Pause einlegen, um sich kurzfristig z.B. auf einer Liege auszuruhen. Dieses Recht darf aber wiederum nicht mißbraucht werden. Wegens des Essens würde ich den Betriebsarzt fragen, denn wenn einem häufig übel ist, kann es hilfreich sein, zwischendurch kleinere Happen zu sich zu nehmen. Außerdem hat man als Schwangere einen größeren Energiebedarf, da kann eine einzige Pause zu wenig sein. Hier muß eine Regelung gefunden werden.
- Darf ich länger Pausen machen? Wenn ja, welcher wäre das?
s.o. jederzeit eine kurze zusätzliche bezahlte Pause von 2-3 Min., längere Pause bedürfen der Absprache, und werden unbezahlt sein.
2. Darf ich während der Arbeitszeit einen FA -Termin machen? Habe mitbekommen, dass er mich freistellen muss und ich die Zeit nicht nacharbeiten muss. Stimmt das?
Wenn keine Gleitzeit im Betrieb ist, und die Arztbesuche nicht am Abend oder am freien Tag möglich sind, ja. Aber wenn es problemlos möglich ist, außerhalb der Arbeitszeit, dann muß man es in der Freizeit machen.
3. Muss ich oder sollte ich nach der Entbindung, ab dem 3 Mon. wieder arbeiten? Er meinte ich kann nach der Entbindung nach 3 Mon. wieder arbeiten kommen?!Muss ich es machen wegen meinem Arbeitsverhältnis?
Der Kündigungsschutz geht bis 4 Monate nach der Entbindung, danach kann man in Elternzeit gehen, wenn man möchte.