hallöchen,
ich entschuldige jetzt einfach mal meine ausdrucksweise vorweg und evtll. rechtsschreibfehler aufgrund meiner schnellen tippweise;-)
zum thema:
ich hab einen dicken hals auf das rechtssystem deutschland:
mein schatz macht nun seine 2. ausbildung. die 2. baut auf die erste auf...er hat landwirt gelernt- wollte mal den hof seiner eltern übernehmen, aber zwischenzeitl. kam unverhofft alles anders. als landwirt, bzw. angestellte in der landwirtschaft verdient man nur nen apple und nen ei.
wie auch immer...die entscheidung kfm. im groß-u. außenhandel zu lernen war richtig. seine ausbildungsstätte ist über 30km von seinem elternhaus entfernt. er hat sich 5min von seiner ausbildungsstätte eine sehr günstige wohnung gemietet- weil die spritkosten von seinem elterhaus zur arbeit die mietkosten übersteigen würden und so das ganze wirtschaftlicher ist und er mit dem rad zur arbeit fahren kann.
so...dann hatte er unstützung vom staat beantragt und ein paar monate bekam er auch hartz4. mit der stütze kam er gut über die runden- das ausbildungsgehalt deckt gerade mal die miete.
nun wurden die gelder eingestellt, weil er keinen anspruch darauf hätte, weil es seine 2. ausbildung ist. ein anwalt kümmert sich mittlerweile darum und mein schatz stellte auch einen antrag auf wohngeld. nun sprach der anwalt mit der staatsanwaltschaft xyz- diese sagte eine klage auf wohngeld- bzw. hart4 würde nach hinten losgehen..außerdem..wer würde die gerichtskosten tragen?
ja..es gibt gerichtskostenbeihilfe, aber was ist wenn die auch abgelehnt wird? dann sitzt er noch auf meinem haufen schulden...
wäre mein schatz arbeitslos würde er sogar mehr geld bekommen, als jetzt...soll er seine ausbildung hinschmeißen um zu überleben???
wie kann es sein DAS DER DEUTSCHE RECHTSTAAT EINEM FLEIßigen JUNGEN MANN STEINE IN DEN WEG LEGT, NUR WEIL ER FÜR EINE FINANZIELLE ABGESICHERTE ZUKUNFT SORGEN MÖCHTE UND EINE 2. AUSBILDUNG MACHT????
am liebsten würde ich zur zeitung gehen- ICH KÖNNT KOTZEN- ABER MAN IST MACHTLOS?!