Kommt halt immer
darauf an, was im jeweiligen Vertrag aufgeführt ist und wann der Mutterschutz deiner Bekannten beginnt.
auch ist es so, dass dein späteres Elterngeld aufgrund deines letzten Verdienstes berechnet wird und wenn du in der Zeit krank warst, dann wird dies mit abgezogen, meine ich.
und dein Vertrag, ist der ab 1.2. unbefristet oder erst zu Ende Februar? dementsprechend würde ich die Befristung abwarten, da das Auslaufen lassen eines Vertrages auch völlig legitim ist und rechtlich zulässig.