Hallo,
ich habe bereits im Netz geforscht aber immer nur Antworten gefunden, die nicht genau auf meine Situation passt.
Und zwar:
Ich habe ein 2 Monate alten Sohn, im Januar 2014 geboren. Und habe ein Jahr Elternzeit beantragt. Ich bekomme nun für ein Jahr 1000 Euro.(bis Januar 2015) Vorher habe ich ca. 1600 Euro verdient. Da ich in einer Einrichtung mit "schwererziehbaren" Kindern arbeite, habe ich aus Sicherheitsgründen, als die Schwangerschaft bekannt wurde, ein Tätigkeitsverbot bekommen und habe bei vollem Gehalt nicht mehr gearbeitet.
Nun ist meine Frage: Wie ist es denn wenn ich nun in der Elternzeit wieder schwanger werden würde? Sagen wir mal November/Dezember 2014, kurz bevor meine Elternzeit endet. Ich habe nun gelesen das die Monate in der Elternzeit noch mit dem vorherigem Gehalt berechnet werden und jeder Monat nach der Elternzeit mit 0 berechnet werden (sprich da dann der Grundsatz von 300 berechnet wird)
Nun könnte ich ja nicht mal in der 2. Schwangerschft nach der ersten Elternzeit (Januar 2015) wieder arbeiten gehen, da ich ja sobald eine Schwangerschft bekannt ist wieder ein Tätigkeitsverbot bekomme.
Was steht mir in diesem Falle denn dann in der 2. Schwangerschaft zu? Bekomme ich dann wieder mein früheres Gehalt oder läuft mein Elterngeld so weiter? Hat da jemand speziall in diesem Fall Erfahung?