2. Kind in Elternzeit.
Hallo Kleinm1,
ich bin in der ung. gleichen Situation wie du. Ich habe mich mehrmals bei der Elterngeldstelle erkundigt und nun folgende 100%ige Antwort bekommen. Aus den letzten 12 Monaten Einkommen wird das Elterngeld berechnet. In dem ersten Jahr der Elternzeit bekommst du ja Elterngeld und Elterngeld ist kein Einkommen. Also berechnet sich das Elterngeld für dein 2. Kind aus den 12 Monaten wo du noch ein Einkommen aus einer Arbeit bzw. Tätigkeit hattest. Trotz eines Beschäftigungsverbotes. So ging es mir auch.
Jedoch ist bei mir der Fall, dass ich nach einem Jahr Elternzeit mit Elterngeldbezug gerne wieder schwanger werden möchte. Bei mir im Feb. 2015 SPÄTESTENS. Jedoch habe ich eine Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit im 2. Jahr beantragt, also ab Feb. 2015. Da würde bzw. müsste ich 20 Std. in der Woche arbeiten. Bei einer erneuten SS bekomme ich eventl. ein Beschäftigungsverbot und damit den Lohn von 20 Std. ?? Richtig?
Wenn ich passend wieder schwanger werden würde, könnten wir uns die Kita für die Kleine sparen, Spritkosten zur Arbeit, könnten 150 Betreuungsgeld bekommen und später den Geschwisterbonus beim Elterngeld von 10% des Nettoeinkommens im Monat... Zur Info, wir wünschen uns ein Geschwisterchen für unsere Tochter....aber finanziell gesehen hat es viele Vorteile, wenn es direkt hinterher kommen würde...
Ich hoffe ich konnte dir helfen, und du mir eventl.;-)
Hast du denn schon wieder deine Periode, stillst du noch voll?
LG