Also
ich versuche mal auf ein paar deiner fragen zu antworten.
mutterschutz:
ja, du kannst vor der geburt entscheiden, ob du den mutterschutz nimmst oder nicht. du solltest es nur unbedingt mit deinem betrieb abklären bzw. es ihnen mitteilen. du könntest im schlimmsten fall auch von deinem freiwilligen einsatz absehen und doch zu hause bleiben.
NACH der geburt musst du definitiv 8 wochen zu hause bleiben und darfst nicht arbeiten gehen. meines wissens gehört auch die berufsschule dazu. ich hätte jedenfalls riesen ärger bekommen, wenn ich vorher nur ein telefonat geschäftlicher natur mit meiner chefin geführt hätte (sie kannte das muschg noch nicht, bis ich sie darüber informiert habe und sie darauf bestand, es auf die zeit nach dem mutterschutz zu verschieben). wer soll denn überhaupt in der zeit auf dein baby aufpassen???
das kindergeld beantragst du nach der geburt. du kannst dir aber die formulare schon vorher besorgen und sie soweit ausfüllen, dass nur noch die wichtigsten angaben gemacht werden müssen (z.B. geburtstdatum...). wenn du dir die formulare holst, kannst du vielleicht auch direkt nach deinem kindergeld fragen?! und wieso sprichst du deine eltern nicht direkt darauf an?! ich meine, wenn du ausziehst und noch anspruch darauf hättest, dann wäre es ja schon gut, wenn sie dir das geld weitergeben...
steuerklasse:
an den steuerklassen ändert sich durch das kind alleine nix, dafür müsstet ihr schon heiraten. jeder bleibt in 1. das einzige, was sich ändert ist der kinderfreibetrag (ich denke, ihr kriegt dann beide 0,5). allerdings wird das bei eurem gehalt (seid ihr beide azubis) wohl keine große rolle spielen (leider).
wohnung:
den ämtern ist es wohl zu heikel schon in einem so frühen stadium der ss eine größere wohnung zu zu sagen. kann ich ehrlich gesagt auch ein bisschen verstehen, denn es kann ja leider immer noch einiges passieren (was ich nicht hoffen will...). also wartet einfach noch ein bisschen, oder zahlt erst mal die differenz selbst...
soderle, dann mal alles gute für euch und das baby!