Mutterschutzgesetz
Hallo, schau mal unter www.bmfsfj.de nach, da gibt es das Mutterschutzgesetz. da steht z.b. auch:
"...
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in Nachtarbeit
(zwischen 20 und 6 Uhr), nicht an Sonn- und Feiertagen
und nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden. Sie dürfen nicht mehr als maximal 81/2 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche, Frauen unter 18 Jahren täglich höchstens acht Stunden oder 80 Stunden in der Doppelwoche
arbeiten. Gesetzliche Ruhepausen sowie die Fahrzeit (WohnungArbeitsstelle) sind keine Arbeitszeit.
Einige begrenzte Abweichungen von diesen Verboten sind für bestimmte Beschäftigungsbereiche erlaubt (z. B. für Krankenhäuser, das Gaststätten- und Hotelgewerbe, in der Landwirtschaft, für Künstlerinnen und im Familienhaushalt,
8 Mutterschutzgesetz).
..."
ich vermute mal Pflegeberufe könnten so ähnlich gestellt sein, wie Krankenhäuser. Da würde ich aber direkt beim BMFSFJ nachfragen.