Kann man eltern kündigen? Kompromiss: Namensänderung?
Hallo Kroenchen,
ich schreib dir einfach mal nur zum weiterdenken was mir dazu einfällt, zum weiterrecherchieren ....
* Ja der leibliche Vater muß auf jeden Fall zustimmen
* Schwestern würdet ihr durch eure gemeinsame Mutter bleiben ( hm biologische vollgeschwister und rechtliche halbgeschwister??? ob man das wohl so nennt? )
* .. würde er zustimmen, ändert sich z. b. das Erbrecht für euch: deine schwester würde euren gemeinsamen biologischen vater nicht mehr beerben können, auch nicht mehr unterhaltsmäßig in anspruch nehmen können,bzw. ggf auch umgekehrt nicht,er sie im alter nicht ...
* nein die kinder des ehemannes der mutter müßen nicht zustimmen, warum auch? ...(Klischeehaft: angst ums erbe? Da müßen sie durch, er würde ja auch nicht fragen ob er ein neues kind zeugen dürfte, oder? aber je nach dem wie mensch drauf ist verbirgt sich hier natürlich die gefahr der missgunst für deine schwester, evt, ggf)
Kompromiss?: Aber Deine Schwester könnte ggf nur ihren Namern ändern, aber auch das braucht die Zustimmung des leiblichen Vaters und wird auch von den Ämter zu recht auf die lange Bank zu Schutze des Kindes geschoben, damit hier kein euphorischer schnellschuss passiert.
... und bleibt die Frage ob man Eltern einfach so kündigen kann? Aber die Frage ist für eine 13-Jährige sicher zu komlex ...
lg Lisa