Die Beweislast
ist das Problem. Du kannst nichts beweisen und er kann dich dann im Gegenzug wegen Verleumdung anzeigen. Sorry, ist leider so.
Ich hatte ein ganz anderes Problem: Die Ehefrau eines Bekannten machte Morddrohungen. Allerdings nur ihren Mann gegenüber. Ich teilte dies der Polizei mit, weil ich Angst bekam. Die Polizei wollte darauf hin sogar die Staatsanwaltschaft einschalten. Ich hab das ganze zurück geblasen und alles fallen lassen. Einfach, weil er NIEMALS vor Gericht aussagen würde, dass sie die Morddrohungen gemacht hat (das hat sie leider nur ihm gegenüber) und sie hätte mich dann im Gegenzug wegen übler Nachrede und Verleumdung anzeigen können. Da hätte sie Zeugen gehabt. Deshalb hab ich schön die Finger davon gelassen. Wobei ich sagen muss, es war nicht leicht, die Polizei davon abzubringen, nicht gegen diese Frau zu ermitteln.
Also, vergiß die ganze Sache. Männer sind manchmal (nicht alle) Schweine. Und außerdem, dass er dich am Hals angefaßt hat, ist ja nichts passiert. Der Hals ist kein Intimbereich. Er hat dich gefragt, ob er dich küssen darf, du hast "nein" gesagt, er hat dich gehen lassen und ich denke mal, dass er nicht mal den Straftatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllt hat.
Sorry, ist aber leider so.
Neulich ist es mir passiert, dass man mir eine falsche Unterschrift mit falschen Namen gab. Nicht mal da kann ich strafrechtlich gesehen Anzeige erstatten laut Polizei. Ist leider so. In Deutschland kann man sich einfach alles erlauben.