:idea:
Huhu!
Habe gerade deinen Beitrag gelesen und ich hatte genau die selben Sorgen wie du! Der Vater meines Kindes motzt auch rum,weil er den Namen mitbestimmen möchte. Deshalb war ich gestern beim Jugendamt und habe mich informiert. Also:
Da ihr nicht verheiratet seid und du wohl auch keine Sorgeerklärung für gemeinsames Sorgerecht unterschreiben wirst, hast du automatisch das alleinige Sorgerecht. Das bedeutet, dass er keinerlei Mitspracherecht hat, egal obs der Name ist oder sonstwas. Besuchsrecht wird er allerdings schon haben, du kannst allerdings entscheiden, wo ihr euch trefft, ob du ihm das Kind alleine überlässt, oder ob du lieber jedesmal dabei sein möchtest. Es wird aber auch so sein, dass nach der Geburt automatisch eine Mitteilung ans Jugendamt geht, dass du ein nicht-eheliches Kind geboren hast und die dich dann anschreiben und dir deine Hilfe anbieten, falls du Fragen zum Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen hast.
Also mir wurde gestern beim Jugendamt gesagt, wenn mein Ex-Freund (also der Vater des Kindes) weiterhin Ärger machen würde, sollte ich ihn ans Jugendamt verweisen, er soll sich da erkundigen, und die würden ihm dann auch nochmal sagen, was für Rechte und Pflichten er hat. (hast du das alleinige Sorgerecht hat er wie gesagt keine Rechte...)
Zu dem Rauchen:
Nicht, dass ich es gut heiße, wenn man in der Schwangerschaft raucht, aber das haben schon viele andere vor dir getan, und das Kind ist trotzdem gesund. Also auch da kann er dir nix. Die einzige Möglichkeit für ihn irgendetwas einzuklagen, z.B. gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht ist, wenn er beweisen kann, dass das Wohl des Kindes bei dir gefährdet ist, z.B. du schlägst es, lässt es allein zu Hause und gehst Party machen oder sowas... aber davon gehe ich ja jetzt mal nicht aus! :D
Also...keine Sorge =)
Ich hoffe ich konnte dir helfen...auch wenns etwas ausschweifend geworden ist....
Liebe Grüße!
cho