Hallo liebe gofeminin-Leserinnen,
bisher habe ich schon desöfteren das Forum durchstöbert und Antworten auf meine vielen Fragen nachlesen können. Ich bin immer wieder erfreut, dass sich Expertinnen zu bestimmten Themen finden und kaum eine Frage unbeantwortet bleibt. Nun hoffe auch ich, hier Frauen zu finden, die helfen können...
Kurz zu mir: ich bin verheiratet und habe eine sechs Wochen alte Tochter. Nun bin ich dabei meinen Elterngeldantrag fertig zu machen... Trotz eingehender Information (Beratungsstelle, Infotelefon, usw.), kommen mir immer wieder neue Fragen...
* Elterngeld und Steuernachzahlung
Ich habe nun schon einiges diesbezüglich gelesen und weiß, dass das Elterngeld an sich zwar Steuerfrei ist jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Nach meiner Rechnung sähe das in unserem Fall folgendermaßen aus:
ca. 32.000 Euro Jahreseinkommen meines Mannes
ca. 14.400 Euro Elterngeld
=> 46.400 Euro Gesamtsteuerschuld
Mein Mann müßte bei 32.000 Euro Jahreseinkommen laut Internetrechnern 3500,49 Euro Steuern zahlen, bei einer Gesamtsteuerschuld von 46.400 Euro wären 7568,57 Euro fällig. Die Differenz beträgt also 4068 Euro, mit dem Betrag müssen wir als Nachzahlung rechnen. Verdammt viel Geld!
???Ist das richtig?
???Erhöht sich die Nachzahlung wenn mein Mann während meiner Elternzeit von Steuerklasse IV auf die Steuerklasse III wechselt?
???Verändert es etwas, wenn ich das Elterngeld für zwei Jahre beantrage? Dann würde ich ja im Jahr nur 7200 Euro Elterngeld bekommen...
* Familienplanung
Meine Tochter ist im Juni10 geboren. Elternzeit nehme ich zwei Jahre. Nun bin ich am überlegen, ob ich das Elterngeld für ein Jahr nehme oder es auf zwei strecke.
Nehmen wir mal an nach einem Jahr werde ich wieder Schwanger und bekomme z.B. im Juli 2012 das zweite Kind. Nun bekomme ich Elterngeld bis Juni 2011, von Juli 2011 bis Juli 2012 bin ich in Elternzeit und erhalte kein Einkommen.
???Wie errechnet sich dann das Elterngeld? Ich hätte ja die 12 Monate vor der Geburt des Kindes kein Einkommen gehabt.
???Was wäre wenn ich das Elterngeld auf zwei Jahre strecke? Zählt dann das Einkommen vor Erhalt des Elterngeldes?
Ich finde das alles sehr kompliziert und hoffe, dass die ein oder andere mir weiterhelfen kann. Ich freue mich riesig auf Eure Antworten.
Liebe Grüße,
4natea