So lange
du dein Studium zügig und mit Erfolg absolvierst, gilt dein Nebenjob als überobligatorisch und wird gar nicht auf den Unterhalt angerechnet.
Wenn Du während des Studiums ca.300 Eu je Monat dazuverdienst,ist das überobligatorisch und anrechnungsfrei,muß aber KG-Kasse u.Krankenkasse gemeldet werden (für die Freigrenzen).
Auf ELTERNUNTERHALT /Bafög hat ein Nebenjob in dieser Höhe KEINEN Einfluß,da "Studentenjobs immer nur zeitweilige,nicht feste Jobs sein können,da das Studium Priorität hat und man JEDERZEIT die Nebenjobs sein lassen können muß."
Wer natürlich ein "richtig gutes Einkommen" als Student hat (z.B. durch eigene "Studentenfirma") ,der hat KEINE Ansprüche auf Unterhalt/Bafög,da er "seinen Lebensunterhalt komplett allein sichern kann."
Du musst auch auf den Kindergeldfreibetrag achten. 8.004 mehr darfst du im Jahr nicht verdienen, sonst bekommst du kein Kindergeld mehr.
Diese Freigrenze ist als Bruttobetrag anzusehen, jedoch werden noch Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sozialversicherung, etc. abgezogen.
Beispielrechnung
Befindet sich das volljährige Kind in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, kann es bis zu 11.150 Euro verdienen, ohne die Freigrenze von 8.004 Euro zu gefährden.
11.150,00 - 2.230 (Sozialversicherung 20%) - 920,00 Werbungskosten- pauschbetrag = 8.000 (< 8.004 )
So dein Bedarf ist 640 davon das Kindergeld abziehen und 90 Aufwendungen dazu zählen.
Aber du solltest Bafög beantragen und die sagen dir dann genau, wieviel deine Eltern zahlen müssen.
Aber ich denke mal so ca. 500 Euro sollten deine Eltern schon bezahlen. Von was willst du sonst leben.
Saraa