Hallo :-)
Also, es kommt ja auch immer ganz darauf an - wie viel Lohnsteuer Du überhaupt bezahlt hast.
Viele denken immer leider das die Lohnsteuer völlig zu unrecht vom Finanzamt einbehalten wird. Du musst einen bestimmten Teil Lohnsteuer zahlen - durch Werbungskosten (wie Deine Fahrstrecke) kannst Du Dir ein bischen was zurück holen.
Es gibt aber noch ganz viele Dinge die man absetzen kann - die viele leider vergessen (anteilige Telefonkosten, Kontoführungsgebühren, eine Arbeitsmittelpausche, Bewerbungskosten, usw. usw.), so kann man noch ein wenig was rausholen. Aber wie gesagt - mehr als Du gezahlt hast - bekommst Du nie zurück.
Deinen Monijob bis 400 EUR musst Du in keinem Fall angeben. Für Dich fällt bei dem Minijob keine Versteuerung an - lediglich Dein Arbeitgeber versteuert diese pauschal. Sobald Du auch nur (übertribenerweise) 1 Cent über die 400 EUR kommst sieht das ganze wieder anders aus.
P.S.: Eine Nachzahlung fände ich in Deinem Fall ungewöhnlich - allerdings kenne ich dazu zu wenige Datails :-).
Liebe Grüße
Zoey