Erstmal
Glückwunsch zum Töchterchen:-)
Hast du es denn erst mit Beginn der Geburt erfahren? Ist ja echt Wahnsinn :-)
Also möchtest Du ein Jahr zu Hause bleiben?
Ich kenne mich nur mit der Rechtslage von "normal" Angestellten aus, möglich dass es für Ausbildungsverhaeltnisse andere Gesetze gibt.
Normalerweise ist es jedenfalls so, dass während Ss, Mutterschutz und Elternzeit Kündigungsschutz besteht. Nach der Elternzeit hat man dann Anspruch auch den vereinbarten Arbeitsplatz.
Das gilt so jedenfalls für Deutschland!!
Hast Du es dem Chef bereits gesagt?