Die kinder sind sehr klein...
... unter drei jahre alt. da hast du das recht, sie vierzehntägig für wenige stunden am we zu besuchen.und wenn die mutter es für gut erachtet nur bei ihr daheim. das heißt, bislang gestattet sie dir viel mehr, als dir als besuchspapi zusteht.
soweit zum umgangsrecht.
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mal auf persönlicher ebene: ich kann generell die sorge einer mama verstehen, dass sie wissen will, wohin und in wessen hände sie ihre babys gibt. ich fände es aus diesem grund gut, wenn sie deine freundin kennenlernen kann.
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aus sicht deiner freundin verstehe ich, dass sie keinen bock hat, mit deiner vergangenheit konfrontiert zu werden. es ist schon schwer genug zu akzenptieren, dass du altlasten - in form deiner zwillinge - in die neue beziehung mitbringst ;-)
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also sehe ich zwei lösungen:
du überzeugst die freundin zum wohle deiner vater-kind-beziehung, dass sie sich vorstellt.
oder, du stelltst dich darauf ein, dass du dein umgangsrecht (in form von kurzbesuchen bei deiner ex, bzw. betreut durchs jugendamt) mit deinen unter dreijährigen kindern einklagen musst. und dieses wird dann massiv weniger sein als bislang.
liebe grüße
marqueena