Nein
Hallo und erstmal herzlichen Glückwunsch!!! :BIEN:
Also erstens musst du den AG spätestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin mitteilen, dass du schwanger bist. Ob du es ihm vorher sagst ist deine Entscheidung. Dies steht im MuSchu-Gesetzbuch. Besser ist es natürlich, wenn der AG so früh wie möglich bescheid weiß, aber lt. Gesetz musst du es ihm nicht sofort sagen und schon gar nicht bis zur Volländung des dritten SS-Monats. Denn die ersten drei Monate sind noch sehr kritisch und es kann einiges schief gehen. Also mach dir keine Sorgen wegen Arbeitsgericht und deiner FA. Sie darf zwar vor Gericht teilweise ihre Schweigepflich brechen, aber das würde dem AG auch nichts nutzen.
Zweitens: Wenn der Vertrag bereits unterschrieben ist, so macht sich der AG straffbar, wenn er diesen aufgrund deiner Schwangerschaft kündigt, anulliert oder wie auch immer.
Mach dir also keine Gedanken. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, kannst du deinem AG auch jetzt sagen, dass du schwanger bist. Falls der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, kannst du abwarten bis es dann doch soweit ist.
Ich drücke dir die Daumen für die Arbeit und deine Schwangerschaft ;-)