Eine gute Bekannte von mir, die in einer Seniorenresidenz wohnt, erhielt vor etlichen Monaten völlig unbestellte Probeexemplare einer bekannten großen Wochenzeitung. Anschließend erhielt sie ohne jegliche Vereinbarung weiterhin diese Zeitung und später auch noch eine Rechnung für die zusätzlichen Exemplare. Sie reagierte jedoch nicht darauf, weil sie die Zeitung niemals bestellt hatte. Ihr Sohn hat vor geraumer Zeit an den Verlag geschrieben und erklärt, daß seine Mutter diese Zeitung niemals bestellt hatte und nicht haben wollte, weil sie keine Anwendung dafür hat. Er hat ausdrücklich darum gebeten, daß dieses Abonnement beendet wird. Trotzdem wird ihr die Zeitung weiter zugestellt, und sie hat sogar eine weitere Rechnung dafür erhalten. Es ist wirklich eine Unverschämtheit, wie man da mit älteren Menschen umgeht. Ich habe ihr gesagt, daß sie die Rechnungen auf keinen Fall bezahlen darf, weil das vom Verlag höchstwahrscheinlich als Bestätigung des (bisher unbestellten) Abonnements aufgefaßt werden kann. Dann wird sie die Zeitung erst recht nicht mehr los. Nach dem, was ich bisher gelesen habe, besteht rechtlich überhaupt keine Pflicht in Verbindung mit unbestellter Ware. Man ist nicht verpflichtet, die Rechnung zu zahlen, und man ist auch nicht verpflichtet, die Ware zurück zu senden. (Der Absender kann schließlich auf eigene Kosten die Ware selber abholen, falls er sie zurück haben will.) Ich wüßte gerne, ob jemand in diesem Forum unangenehme Erfahrungen mit unbestellten Zeitungen (oder Zeitschriften) gemacht hat, wie man sie wieder los wurde, und ob es eventuell rechtlich Folgen gab. Ich danke Euch im voraus.
Mit freundlichen Grüßen, Taliesin6