Schon beim Anwalt gewesen?
Ich habe gerade schnell deinen anderen Thread überflogen. Nicht wundern, wenn ich etwas doppelt frage. Ich nehme an, er möchte sich nach USA Recht scheiden lassen? So weit ich weiß, kann er nicht einfach das Sorgerecht abgeben, da die USA immer nach Kindeswohl entscheiden, d.h. zum Kindeswohl gehört die Pflege der Beziehung zu beiden Elternteilen. Keiner darf den Kindern dieses Recht verweigern. Auch deutsche Gerichte und Jugendämter nicht. Daher laß dir keine Angst wegen Kindesentziehung machen. In den USA hast du wohl mehr Recht in dieser Hinsicht wie in Deutschland. Aber wie gesagt, nicht dass er dich wegen dem Unterhalt über den Tisch zieht und später das Umgangsrecht einklagt.
Warst du schon bei einem Anwalt? Soweit ich noch weiß, kann man wenn du Deutsche bist und ihr in Deutschland gelebt hab, derjenige der den Scheidungsantrag stellt aussuchen nach welchem Recht er geschieden werden möchte. Ich rate dir dazu das deutsche Recht zu nehmen. Da er hier auf Unterhalt für dich und das Kind verpflichtet wird.
Wegen dem Hausrat kannst du gerichtlich gegen ihn vorgehen, bzw. nach deutschem Recht einen finanziellen Ausgleich verlangen. Wer hat denn die Sachen gekauft? Wie alt? Ansonsten einigt man sich in der Regel ohne die Gerichte.
Lass dich nicht einschüchtern, denn Unterhalt für dich und Kind steht dir auch nach USA Recht zu. Nur dort ist es nicht so fest reglementiert wie in Deutschland. Dort kommt es darauf an einen guten Anwalt zu haben, um an Geld zu kommen.
Geh am besten schnell zu einem Anwalt der sich mit USA auskennt.