Hallo ihr Lieben,
wegen dem Durcheinander dieses Jahr mit Erhöhung des Unterhalts laut Düsseldorfer Tabelle (DDT) und der Kindergelderhöhung, die rückwirkend gilt, kommen der Kindesvater und ich jetzt zu Problemen bei der Unterhaltszahlung.
Laut DDT muss er im August 303 Euro zahlen, das ist der Betrag abzüglich des Kindergeldes. Er zahlt jetzt aber ur 301 Euro, weil er meint, er dürfe ab August eine hälftige Kindergelderhöhung abziehen, obwohl 303 Euro in der DDT stehen, die zu zahlen sind, wenn bereits das Kindergeld abgezogen wurde.
Wer hat da jetzt recht?
Ich finde es schräg, von ihm laut DDT den Betrag zu zahlen, den er laut DDT abzügliich des Kindergeldes zahlen muss, und er zahlt trotzdem 301 Euro, weil er meint, er dürfe das Geld wege der Kindergelderhöhung abziehen.
Sachliche Hilfe wäre lieb. Ich will es einfach nur korrekt haben.
Viele Grüße!