nadya_12038013Stimmt nicht ganz.....
Für das Baby zahlt der Erzeuger, wenn dieser nicht kann, dann gibt es in der Tat den Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt, den muß man beantragen und den bekommt man höchstens 72 Monate ober bis das Kind zwölf ist.
Beispiel :
Wenn der Unterhaltsvorschuß von der Geburt an beantrag wird, dann bekommt sie für das Kind bis es sechs Jahre ist das Geld.
Beantrag man den Unterhaltsvorschuß, wenn das Kind drei Jahre alt ist, dann endet es wenn das Kind neun Jahre ist.
Wenn man für ein 10 jähriges Kind den Unterhaltsvorschuß beantragt dann bekommt es diesen für zwei Jahre bis, es 12 Jahre alt ist.
Vielleicht noch ein Tipp, wenn es ganz knapp ist, kannst Du bei der Familienkasse, Arbeitsamt, dieses zweite Kindergeld beantragen, daß es jetzt für Menschen gibt, die wirtschaftlich wenig haben.
Generell bin ich ein Verfächter der "Auf Staatskostenleberei" aber manchmal kommen Leute, ob nun selbstverschuldet oder nicht in schwierige Lagen und ein neugeborenes Kind kann am wenigsten dafür.
Aber, sie sollte auf alle Fälle versuchen die Schule fertig zu machen und einen Ausbildungsplatz zu finden.
Gruß
equinox68