Hi
Da wäre ich auch nicht begeistert.
Du kannst einen Begleiteten Umgang fordern.
Rufe beim zuständigen Jugendamt an, erkläre die Situation.
Einen Begleiteten Umgang steht dir, bzw. deinem Sohn auf jeden Fall zu.
Der Begeitete Umgang finden in einer Einrichtung statt, z.B. ein Kindergarten oder Räume vom Jugendamt. Dort ist immer eine neutrale Person vom Jugendamt dabei.
Bei diesen Treffen darf er seine Drogensüchtige Bekannte nicht mitnehmen.
LG Steffi