Der Vaterschaftstest
kann erst nach der Geburt gemacht werden, da vor Gericht ein einfacher Bluttest, wie er vorher möglich wäre, nicht ausreicht. Dem Test würde ich dir unbedingt raten zuzustimmen,, denn anders hast du keine Möglichkeit, Forderungen gegen den Vater durchzusetzen. Du musst ihn nicht bezahlen, auch dann nicht, wenn er nicht der Vater sein sollte (kostet wohl ca. 900,00 ). Sollte es sich dein Ex anders überlegen und auf den Vaterschaftstest verzichten wollen, die Vaterschaft aber dennoch nicht anerkennen, dann wende dich an das Jugendamt, die veranlassen den Test dann von Amts wegen. Bis die Sache entschieden ist, hast du Anspruch auf staatl. Unterhaltsvorauszahlung. Eine Vaterschaftsanerkennung ist nach dem Vaterschaftstest hinfällig, da dann ja klar ist, ob er der Vater ist oder nicht.
Alles Gute für dich und den Zwerg!