Eine etwas verzwickte Situation.
Ich habe vor 8 Jahren über ein gofeminin Forum ein Paar mit Kinderwunsch kennen gelernt, wo der Mann zeugungsunfähig ist. Ich habe als Samenspender zweimal ausgeholfen, der Ehemann hat mich damals auch persönlich kennen gelernt. Da die beiden verheiratet waren, ist er der rechtmäßige Vater. Die Kinder sind mittlerweile 5 und 7 Jahre alt, die Ehe ist jedoch nun gescheitert und die Scheidung läuft. Ich habe mich nun mit der Mutter und den Kindern zusammen getan und wir sind eine sehr glückliche Familie, heiraten wollen wir auch. Da die Mutter gerne das alleinige Sorgerecht hätte, hat ihre Anwältin einen Vorschlag gemacht, den der Mann auch angenommen hat. Er hat vor Gericht jetzt die Vaterschaft angefochten, mit der Begründung er hätte erst im Januar 2016 davon erfahren, dass er nicht der leibliche Vater ist (Einhaltung der 2 Jahres Frist). Meine neue Lebensgefährtin soll dies nun offiziell bestätigen, womit sie dann das alleinige Sorgerecht bekäme.
Nun habe ich ihr aber gesagt, dass sie dies nicht tun darf, da ihr Noch-Ehemann theoretisch den bisher gezahlten Unterhalt zurückfordern kann. Er wohnt und arbeitet nämlich seit Beginn der Ehe in einer anderen Stadt, kam nur etwa alle 2 Wochen für das Wochenende zu Frau und Kindern und hatte monatlich 500 Euro als "Unterhalt" gezahlt.
Selbst wenn er jetzt verspricht, keinen Unterhalt zurück zu fordern, wie kann ich (wir) das ausschließen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit dass sie das alleinige Sorgerecht bekommt bzw. ich das väterliche Sorgerecht übernehme?