ginnie_12552519Dankeschön erstmal, noch paar fragen
Danke erst mal für die schnelle Antwort.
Den leiblichen Vater habe ich nirgends angegeben, wurde auch nicht nachgefragt, nirgendwo!
Ich habe zwar von vieles eine Ahnung, aber leider von soetwas nicht, wie man merkt :-), deswegen hätte ich noch ein paar Fragen.
Nein ich bekomme keinen Unterhaltvorschuss, dürfte ich das überhaupt beziehen, weil ich den leiblichen Vater wie gesagt nirgends angegeben habe??? Wieso müsste mein neuer Freund den dann rückwirkend zahlen( oder hab ich das falsch verstanden)?? Angenommen ich könnte jetzt eine Nachzahlung beantragen beim Jugendamt für den Unterhalt, den ich seit 15 Monaten nicht bekommen habe (wenn sowas gehen würde) müsste es dann der leibliche Vater nachzahlen, auch wenn er nirgends steht?? Und was ist, wenn er dann plötzlich als Vater eingetragen werden will( ich das aber überhaupt nicht will), aber ich meinen jetztigen Freund eigentlich die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben lassen will?
Es ist nicht so, wie vielleicht viele denken, das ich meine Tochter irgendwann an den Tisch hole und ihr plötzlich sage das ihr Papa nicht ihr leiblicher Papa/Erzeuger ist.
Ich werde ihr das von klein auf immer und immer mehr sagen, das mein Freund zwar der Papa ist und er sie lieb hat, aber nicht ihr Erzeuger ist ( da werd ich noch eine andere Umschreibung für finden)..Und so wird sie damit aufwachsen. Ich will sie nicht irgendwann damit überrumpeln, wie es viele machen.
lieben gruß