Du solltest dich beeilen...
und die Scheidung einreichen, sonst wird das mit dem Nachnamen eher schwierig bis unmöglich.
Also, ich versuch's mal mit Stichpunkten:
- Ehemann = Vater des Kindes, immer, kann man nicht ändern außer durch rechtsgültige Scheidung
- Nachname des Kindes und Sorgerecht = beides du und Ehemann, s. Punkt 1
- Möglichkeiten:
Zum Anwalt gehen, Prozesskostenhilfe beantragen, umgehend (!!!) Scheidung einreichen. Der Anwalt soll beantragen, dass der Versorgungsausgleich von der Scheidung abgekoppelt wird und nachher evtl. Rechtsmittelverzicht - beides kann und sollte dazu führen, dass die Scheidung eher durch ist und dein Kind dadurch dem biologischen Vater zugeordnet werden kann.
Noch während des laufenden Scheidungsverfahrens solltest du mit deinem neuen Partner beim zuständigen Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung (urkundlich) vornehmen lassen. Dieser Anerkennung muss auch dein Ehemann zustimmen, ebenfalls urkundlich. Beim Jugendamt kannst du mit deinem neuen Partner auch gleich das Sorgerecht für euer gemeinsames Kind "beantragen", d.h., er und nicht dein Ehemann teilt sich zukünftig mit dir das Sorgerecht für euer Kind (gut überlegen, DAS ist NICHT rückgängig zu machen, falls ihr euch mal trennt). Alle Unterlagen vorab zum Standesamt schicken lassen, welches für das Krankenhaus zuständig ist, in dem du entbinden willst - das erspart spätere Diskussionen und der Stand der Dinge bzgl. Ausstellung der Geburtsurkunde ist dort bekannt.
Problem: Diese ganzen Urkunden sind nur eine "Vorbereitung", sie sind schwebend rechtlich unwirksam bis zur Rechtsgültigkeit der Scheidung - Zeitpunkt X. Auch im Krankenhaus z.B. oder auf den das Kind betreffenden Anträgen musst du bis zu diesem Zeitpunkt X deinen Ehemann als Vater angeben, auch wenn er das biologisch nicht ist - rechtlich ist er das! Erst in dem Moment, in dem die Scheidung rechtsgültig wird, werden alle die "vorbereitenden" Urkunden wie bei einem Dominoeffekt gültig. Euer Kind ist dann ab sofort das Kind von deinem neuen Partner mit allen Konsequenzen, auch erbrechtlich. Es wird auch auf seiner Geburtsurkunde als Vater dein Partner eingetragen (sonst würde dort dein Ehemann stehen).
Ich würde dir empfehlen, alles so schnell wie möglich in die Wege zu leiten. Ein Scheidungsverfahren, auch wenn beide das so schnell wie möglich durchziehen wollen), kann schon mal Monate dauern, teils wegen Versorgungsausgleich, teils wegen Terminnot bei Gericht etc.
Ich wünsche dir und deinem Partner Glück und Kraft für diese Zeit und vor allem viel Vorfreude auf euer Baby :-)
Kringeli + Baby_inside (41+3)