Formerfordernis und Beweisbarkeit
Zum Teil ist es ja so, dass man bestimmte Verträge ohnehin online ändern / stornieren / kündigen kann. Und erhältst dann eine Mail mit der Änderung / Kündigung.
Dafür gibt es aber keine gesetzliche Verpflichtung. Kein Internetanbieter ist also verpflichtet, das so zu machen.
Grundsätzlich ist auch es so, dass man Verträge in jeder Form kündigen kann. Bei den meisten Verträgen, die Du schließt, wäre also auch eine mündliche Kündigung okay. (Und wird ja durchaus so praktiziert, dass Du z.B. bei bestimmten Sachen (Zeitungsabo) nur bei einer Hotline anrufen musst, und die nehmen Deine Kündigung zur Kenntnis.)
ABER:
Es gibt zwei Gründe, warum es nicht so sein kann, wie oben beschrieben.
Der erste ist, dass es ein Schriftformerfordernis gibt. Entweder gesetzlich (selten) oder auch weil der geschlossene Vertrag es so vorsieht (schon häufiger). Und Schriftform bedeutet nach dem BGB eine eigenhändige Unterschrift. Dafür reicht aber Email nicht aus, denn da unterschreibst Du nämlich nicht wirklich. Es gibt da zwar die Möglichkeit dieser elektronischen Signatur, aber welcher normale Mensch nutzt das schon?
Der zweite Grund ist die Beweisbarkeit, gerade wenn darüber gestritten wird, ob eine Kündigung rechtzeitig dem Vertragspartner zugegangen ist. Dann muss der Kündigende beweisen, dass er tatsächlich rechtzeitig gekündigt hat. Und auch das geht mit Email nur eingeschränkt. Denn Du hast zwar ggf. die Bestätigung, dass die Mail abgeschickt wurde, aber letztlich keinen Beweis, dass die Mail auch angekommen ist. Denn - man glaubt es kaum - Mails verschwinden durchaus im Nirgendwo.
Und da Du beweisen musst, dass die Kündigung tatsächlich beim Vertragspartner angekommen ist, empfiehlt sich bei wichtigen Sachen immer ein richtiges Schreiben per Einschreiben.