Wenn er nichts findet,
hast Du doch kein Problem. Denn dann kann er einen Vertrag ja gar nicht beweisen,
Wenn er doch noch was finden würde, stellt sich mir die Frage, ob er denn überhaupt eine Geldleistung verlangen kann, wenn er selbst die Karte gar nicht verschickt hat. Jedenfalls dürfte Dir das Recht auf außerordentliche Kündigung zustehen.