Hallo
Hi,
das geht automatisch. 6 Wochen vor dem ET und 8 Wochen nach dem ET. Das ist gesetztlich vorgeschrieben. Du muss nur deinen Arbeitgeber rechtzeit informieren, wann du in Mutterschutz gehst, aber einen Antrag musst du nicht stellen. Ach ja, aber wenn du Elternzeit nehmen möchtest, musst du dies dann paar Wochen nach der Entbindung machen. Schriftlich! Und informiere deine Krankenkasse, wegen des Mutterschaftsgeldes, welches du während der Mutterschutzfrist bekommst.