Das thema "abmahnung"...
... hatte ich erst vor kurzem in der berufschule. also, wenn die chefin wirklich so stur ist und nicht mit sich reden lässt, so kann deine freundin eine gegendarstellung anfertigen, in welcher sie ihre eigenen ansichten zu dieser sache schildert. dies wird dann ebenfalls zur personalakte geheftet.
soweit ich informiert bin, wird die abmahnung nach einem halben jahr wieder aus der personalakte herausgenommen, verliert sozusagen an gültigkeit und wird auch in dem arbeitszeugnis nicht erwähnt - so war es zumindest einmal bei einer bekannten von mir.
alternativ zur stellungnahme kann deine freundin natürlich auch auf entfernung der abmahnung aus der personalakte klagen, was dann aber wieder mit kosten verbunden wäre, zumal noch nicht einmal klar ist, inwieweit sie den prozess gewinnen würde.
ich hoffe, deine freundin kann noch einmal in ruhe mit ihrer chefin diesbezüglich reden und alles zum positiven abwenden.
mfg