Meine Tochter (Alter 17,5), die bisher bei mir gelebt hat, soll bis Ende des Jahres über das Jugendamt eine eigene Wohnung bekommen - bis dahin wollte sie bei Ihrem Vater vorübergehend wohnen. Sie ist jedoch bei uns weiterhin gemeldet, hat eigenes Zimmer usw. Nun meldet sich der Vater, der bisher unterhaltspflichtig war und fordert von mir Unterhalt. Er stellt seine Zahlung ein, will das Kindergeld und das Unterhalt von mir.
Normallerweise wurde ihm Unterhalt zustehen, es handelt sich jedoch hierbei um eine vorübergehende Maßnahme, 6-8 Wochen.
Muss ich trotzdem zahlen oder gibt es hierfür eine Sonderregelung?