quanah_12921290Das ist nicht ganz richtig!
Die erste Frist von 6 Monaten ist insoweit richtig, weil der Vermieter das Recht hat, innerhalbb dieser Zeit noch Schadensersatzansprüche aus verdeckten Mängeln anzumelden. Man beachte hier das adjektiv "verdeckte".
Und dann darf er einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung der Betriebskostenabrechnung einbehalten. Und zwar in etwa den Betrag einer möglichen Nachzahlung. Und das können bei steigenden Energiepreisen und kalten Wintern auch etliche Euros sein.
Und der Tipp mit dem Anwalt ist somit ein schlechter Tipp, denn die Kosten bleiben zu 100% am Mieter hängen. Dazu kämen dann noch die Kosten des Verfahrens mindestens zu 50%, wenn man einen Vergleich eingeht.