Hallo!
Dass das Elterngeld aufs Mutterschaftsgeld angerechnet wird ist richtig. Warum das so ist, weiß ich allerdings auch nicht!!
Es gibt keinen festgelegten Tag wann Du Dich arbeitslos melden mußt, ich würde das aber 3 Monate vor Auslaufen des Elterngeld machen, das sieht besser aus als auf den letzten Drücker!
Und denke dran zu sagen, dass Du eine Betreuung für Dein Kind hast, sonst war es das mit ALG!! Ich hab edamals meine Mama angegeben ;-) , das prüft niemand!
Hast Du zuletzt in Vollzeit gearbeitet? Wenn ja, bekommst Du nur volles ALG wenn Du nun offiziell wieder Vollzeit suchst (für Dich kannst Du ja dann suchen, was Du möchtest).
Melde Dich gerne bei mir wenn noch Fragen sind!!
Schönen Abend!