Hm...
Generell bist du ja nicht für den Familienunterhalt zuständig...Allerdings sagt das Bafögamt, dass deine Mutter für dich nicht mehr unterhaltspflichtig ist, wenn du voll vedienst...
Also darf das Amt wohl kürzen... Am besten bei denen fragen, die rechnen auch sofort aus, ab wann wieviel wegfällt. Wenn deine Schwester Glück hat, wird dein Einkommen erst ab den nächsten Bewilligungszeitraum angerechnet und nicht ab sofort...
lg