Mehr als grundgehalt
man bekommt mehr als das grundgehalt, da es sonst eine benachteiligung für die muter wäre. da gibt es verschiedene regelungen. also wenn dein durchschnittsgehalt vor schwangerschaft höher als dein grundgehalt war( sei es weil du wochenend oder nachtdiensteetc geleistet hast) so steht dir das auch während des beschäftigungsverbotes zu. da bin ich mir ziemlich sicher. nur wissen das die wenigsten. ist aber im mutterschutzgesetz so geregelt!!!!
so müßten zum beispiel auch sachleistungen die du regelmässig bekommen hast, in geldwerte gegengerechnet werden und auf dein gehalt summiert, etc....