siors_12315136Es wurde schon mit einer Familienhilfe versucht,die sind ja zum Entschluss gekommen, dass nur ein stationärer Aufenthalt wirksam ist. Mein Sohn könnte auf Arbeit eine sogenannte ,,Muttischicht,, machen. Ich denke mal er will sich auch von ihr trennen,weil das schon seit vielen Jahren so geht und sie ihn auch belügt usw. Ich habe den Verdacht,das Jugendamt gibt ihr somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht ,wenn sie dann mit den Kindern in der Einrichtung ist,ist es schwieriger sie dem Vater zuzusprechen. Aber sie sollte erst einmal allein ihre Krankheit in den Griff bekommen und man sollte die Kinder in geordneten Verhältnissen lassen. Danach kann man immer noch entscheiden. Man will ja der Mutter die Kinder nicht vorenthalten. Mir als Oma sind die Hände gebunden,ich habe auf dem Jugendamt ja nix zusagen.