julija_12177982>>>> genaue Fragestellung: alleinerziehend???
Hallo Das Aufenthaltbestimmungsecht hat hiermit nicht viel zu tun, sondern die Gestaltung des Zusammenlebens mit dem Kind, zeitlich als auch vom Verantwortung tragen können, wieviel Anteilnahme (mal ganz wertfrei) am Leben des Kindes genommen werden kann bzw. wird.
Lies mal den Artikel, dieser erklärt ganz gut:
http://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehende
Viele Getrenntlebende sind noch lange nicht alleinerziehend: Da gibt es Väter, Mütter, Großelterm, Lebenspartner, Stiefeltern ....
gefunden habe ich auch: " 33 Abs 4 Z 2 Einkommensteuergesetz: ...Alleinerzieher ist ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind ( 106 Abs. 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe) Partner lebt. "
http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq\_41\_alleinerziehende.html
vielleicht findest du hier ja Deine Antwort (je nachdem aus welchem blickwinkel du gefragt hast)
lg