vika_12052644Halbwahrheit...Mutterschutz ist VORHER + NACHHER
bitte erst informieren, dann schreiben.
schau bitte im Mutterschutzgesetz nach:
"...Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet im Normalfall acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Für die Feststellung, dass eine Frühgeburt
im medizinischen Sinne vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend (wiegt das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm, handelt es sich um eine Frühgeburt
im Sinne von 6 Abs. 1 MuSchG). Bei einer Frühgeburt
sowie bei einer sonstigen vorzeitigen Entbindung verlängert sich nach der Geburt die Schutzfrist um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen
werden konnte.
Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt
sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt ebenfalls acht bzw. zwölf Wochen.
..."