Hallo Ihr Lieben,
ich habe auch mal eine Frage: Und zwar werde ich demnächst in eine renovierungsbedürftige Wohnung ziehen. Also, die Wohnung ist nicht verlebt oder heruntergekommen, aber sie muss eben renoviert werden. Dafür bekomme ich auch drei Monate Mietbefreiung (Nettokaltmiete). So weit, so gut.
Nun möchte ich in der Küche eine Spül- und eine Waschmaschine aufstellen, was an sich kein Problem ist. Ich bin jetzt nicht so die Spezialistin im Beschreiben solcher Installationen, aber so, wie ich es verstanden habe, ist der Wasserzulauf in Ordnung (also der Anschluss dafür). Es gibt auch die Möglichkeit für den Wasserablauf, aber derzeit ist das nur ein Loch in der Wand, in dem sich ein Rohr befindet, welches dann im Badezimmer in ein größeres Rohr übergeht. Mein Vermieter meinte bei der Besichtigung der Wohnung, dass der Vormieter den Anschluss wohl einfach so herausgerissen haben müsste, dass es aber meine Aufgabe sei, das wieder funktionsfähig zu machen. Und dass dafür ein Klempner her müsse.
Meine Frage: Ist das tatsächlich so? Ich vermute ja fast, dass er hier im Recht ist, und dass unter anderem für solche Sachen die Mietbefreiung ist?! Wollte mich aber nochmal versichern... ;-) Aber - brauch ich dafür wirklich einen Klempner?
Danke für Eure Antworten und noch einen schönen Tag!
LG, S. ;-)