Verschiedene Aspekte
" Arbeite 8,5 bis 9 Std. am Tag. Muss überstunden machen wenn mein Kollegin ein schönen Tag haben wollen und früher gehen."
Schwangere dürfen täglich nicht mehr als 8,5 Stunden arbeiten ( 8 Abs. 2 MuSchG). Wer eine Schwangere länger als 8,5 Stunden täglich beschäftigt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Aufsichtsbehörde kann dies sehr schnell abstellen. Anruf genügt.
"Ich bin Pendlerin und arbeite in einem Fotolabor. Jeden Tag bin ich 12 - 13 Std. unterwegs. Hechte zum BHF dann von dem nach der Zugfahrt, zur Arbeit."
Die Zeit und Wegstrecke die du als Pendlerin zurücklegst, liegt in deiner eigenen Verantwortung, dafür kann niemand anders verantwortlich gemacht werden. Es liegt auch in deiner Verantwortung eine Lösung zu finden, z.B. eine vorübergehende Übernachtungsmöglichkeit am Arbeitsort zu nehmen.... oder sogar umzuziehen.
"Di. bin ich dann zusammengebrochen. Als ich abgehetzt im Zug ankam hatte ich schlimme Magenkrämpfe und bin vom Zug direkt ins KH. Ich bin jetzt bis Fr. Krankgeschrieben."
Stess und Mobbing sind psychologische Faktoren, für die du auch einen Hausarzt konsultiern kannst. Es kann sein, dass er dir ein anteiliges BV ausstellt, z.B dass du dann täglich nur noch 3 oder 5 Stunden arbeiten darfst, aber du musst dann diese Arbeit an denselben Tagen wie bisher erledigen. Dies alles liegt im Ermessen und der Verantwortung des Arztes.
"natürlich noch in den 6 Monaten Probezeit und nur befristet bis März 2014."
Der Arbeitgeber kann dich zum Ende der Probezeit entlassen, wenn er möchte.
"Ist das begründet wenn ich sage ich kann nicht mehr?"
Ja, wenn du sagst, dass du die Arbeitsbedingungen als zu stressig empfindest und als Schwangere nicht mehr dasselbe bewältigen kannst wie als Nichtschwangere - ja. Das ist plausibel. Dafür muss man sich nicht schämen.
Wenn du nochmal ins KKH kommst, kannst du mit allem Recht deinen Arbeitgeber verklagen wegen Verstoß gegen das MuSchG. Diese Klage hat gute Aussichten auf Erfolg. Dabei würde ich die Aufsichtsbehörde hinzuziehen.