Hallo,
meine Frage ist glaub ich etwas schwer zu verstehen aber ich versuche es trotzdem. Das Elterngeld errechnet sich ja aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Welche 12 Monaten zählen da mit rein. Genau 12 Monate vor Geburt des Kindes? Also wenn das Kind im Mai 2012 zur Welt kommt. Zähle ich dann ab Mai 2011? Ich frage deshalb weil ich im Mai 2011 einen Minijob zusätzlich zu meiner Vollanstellung angefangen habe.
Ich habe auch mal gelesen, dass ein Minijob nur reinzählt wenn er mindestens 12 Monate vor der Geburt ausgeübt worden ist. Hier wären ja wieder die 12 Monate entscheidend. Wäre super wenn ihr mir helfen könnt.
ich bin noch nicht schwanger aber wir rechnen schon fleißig und ich will nicht zu früh schwanger werden und mich dann ärgern dass ich 1 Monat zu früh schwanger geworden bin. Ja ich weiß es ist sehr berrechnend :cool: