Hi zusammen,
Mein freund und ich haben vor ca 1,5 jahren ein reihen- eckhaus gekauft, auf unserem grundstück gibt es einen " wendeplatz" den alle nachbarn dieser siedlung mitbenützen dürfen, dieser platz grenzt auf drei seiten an unser grundstück.
Um unser grundstück heimeliger zu gestalten haben wir auf einer seite einen gemüsegarten angelegt und uns überlegt auf den anderen zwei seiten eine hecke zu pflanzen.
Nun haben wir von seinen eltern 8 riesen blumenkisten gekriegt 45 cm hoch 45 cm breit und 140 lang, hellgrau, schlicht und einfach, wir haben diese tröge direkt AN die grundstücksgrenze gestellt nun verlangen unsere nachbarn das wir diese 50 cm weiter auf unser grundstück verschieben müssen, sie könnten so nicht mehr gut wenden... In unseren unterlagen wird dieser " wendeplatz" aber immer als besucherparkplatz bezeichnet, müssen wir nun der forderung der nachbarn nachgeben?