Dein Problem
.. ist eine private Ausnahmesituation, die mit deiner Beschäftigung nichts zu tun hat.
Dein Arbeitgeber hat völlig korrekt gehandelt, als er dir deinen Arbeitsplatz umgestaltet hat, so daß du gefahrlos weiter arbeiten kannst. Daher gibt es keinen Grund der ein generelles BV rechtfertigen könnte und somit kann auch keines erteilt werden.
Deine gesundheitliche schwangerschaftsbedingte Situation hat sich durch den Unfall des Schwiegervaters auch nicht geändert, von daher kann auch der Frauenarzt nichts veranlassen.
Lediglich deine privaten Prioritäten haben sich geändert. Das liegt in deiner eigenen Verantwortung. Vielleicht mußt du ja nicht jeden Tag mitfahren ins KKH? Vielleicht kannst du dein Arbeitsverhältnis vorübergehend herunterfahren, so daß du weniger Stunden arbeitest? Oder kannst du Urlaub nehmen? Vielleicht unbezahlten Urlaub?
In jeden Fall hat die Sache mit dem Mutterschutzgesetz nichts zu tun, und ein Beschäftigungsverbot kann leider nicht erteilt werden, da die privaten Belastungen weder direkt mit der Schwangerschaft noch mit den Arbeitsbedingungen zu tun haben.
Dennoch würde ich dir nahe legen, auf deine Grenzen zu achten und auch selber gut für dich zu sorgen. In diesem Fall mußt du selber die Verantwortung für deine Gesundheit und die deines Kindes übernehmen, auch wenn das vorübergehend ein kleines finanzielles Opfer bedeutet.