Wie immer...
Du müßtest deine Lohnabzüge wie immer bekommen, nicht mehr und nicht weniger.
Der Lohn für das Beschäftigungsvebot rechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monat vor Schwangerschaftsbeginn (gibt aber noch einige Sonderregelungen).
Also kannst du es dir auch grob ausrechnen.
Falls mehr abgezogen wurde, liegt ein Fehler vor.
und wie eine Vorschreiberin beschrieb, dein Arbeitgeber hat keinen finanziellen Nachteil dadurch, da er es durch die Krankenkasse U2 Umlage) wiederbekommt.
Sprich ihn einfach nett darauf an. Hoffe er ist verständnissvoll, ich war fast vor Gericht, leider....
LG, libelle