Ich habe einen guten Rat!!
Empfehlungen zum Umgangsrecht (Jugendämter):
Kleinstkind (Baby unter 1 Jahr): Ist nicht ohne die Mutter möglich - Ausmass von mehreren Stunden alle 14 Tage. Neue kinderpsychologische Erkenntnisse sagen - jedenfalls mindestens einmal pro Woche, da der Zeitraum von 14 Tagen für das Kind zu lange ist und so eine Beziehung nicht aufgebaut werden kann.
Kleinkind bis 6 Jahre: Alle 14 Tage mehrere Stunden bis zu einen Tag. Keine Übernachtung. Wenn das Verhältnis sehr gut ist, spricht nichts dagegen mal ab und zu beim Umgangsberechtigten zu übernachten, dass ist dann aber eine freiwillige Sache.
Kind 6-10 Jahre und älter: Hier werden meistens alle 14 Tage, oder zwei Wochenenden im Monat - Samstag früh bis Sonntag abends zugestanden. Je nach Schulbesuch allenfalls auch ab Freitag abends. Zwei Wochen im Sommer und eine Woche zu Weihnachten.