In dem Moment
wo Ihr zusammenlebt (also als Paar), seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Hartz IV. Dann wird er vermutlich nichts bekommen.
Und wenn er nicht finanziell von Dir abhängig sein möchte, wird das wohl nix mit zusammenziehen.
Welche Form von Mietvertrag Ihr habt, ist ziemlich egal. Ihr seid ein Paar und lebt zusammen - Ende.
Solltet Ihr ein Paar sein und behaupten, es nicht zu sein (eben mit verschiedenen Mietverträgen oder sonstigen Tricks), ist das rechtlich gesehen ein Betrug. Und im öffentlichen Dienst ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug am Hals zu haben, ist vielleicht nicht gerade schlau, oder?