Umsetzung
hallo Jinja,
Wahrscheinlich weiß dein AG noch nicht dass du schwanger bist, oder? du sollstest ihm das schnellstmöglich mitteilen, falls noch nicht geschehen. Ja, es gibt genaue Vorgaben durch das MuSchG, welche Arbeitsbedingungen zulässig sind. Beim Lärm sind 80 dB die Obergrenze, Temperatur mindestens 17, Heben und Tragen, Bewegen von Lasten 5kg/10kg, kein Umgang mit stechenden und schneidenden Werkzeugen. Akkordarbeit ist verboten, Arbeit vor 6 Uhr morgens ist verboten.
In Fleischfabriken gibt es auch Arbeitsplätze die für werdende Mütter geeignet sind, z.B. beim Vakuumieren von Wurst und Räucherwaren bzw Etikettieren von Waren.
Ins Büro wird man nicht versetzt, wenn man dafür nicht qualifiziert ist, und wenn doch ist das kein "ins Büro verdammt werden". Da solltest du deine Einstellung überprüfen.
Natürlich sind diese Fragen mit dem Arbeitgeber zu klären! Nach Umsetzung an einen unschädlichen Arbeitsplatz wird deine Schwangerschaft nicht mehr durch zu schwere körperliche Arbeit gefährdet sein. Gibt es keine Möglichkeit dich umzusetzen, stellt der AG das BV aus.
Wenn du den Hausarzt oder den Frauenarzt drängst, ein unbegründetes Gefälligkeitsattest (Beschäftigungsverbot) auszusprechen, machst du dich evtl. selber strafbar und der Arzt macht sich u.U. strafbar, wenn er es ausstellt, obwohl deine Gesundheit das nicht rechtfertigt ( 278 und 279 StGB). Auch darf ein Arzt keine AU in ein BV umwandeln um finanziellen Interessen seiner Patientinnen entgegen zu kommen.
Sollte der Arbeitgeber trotz deiner Aufforderung die Arbeitsbedingungen nicht ändern, hilft die Aufsichtsbehörde weiter, oder der Arzt kann ein vorläufiges individuelles BV ausstellen, bis zur Klärung durch die Aufsichtsbehörde.