Hallo Schnittchen,
hab das Mutterschutzgesetz kurz überflogen, nach 1 MuSchuG gilt das Mutterschutzgesetz für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Somit muss es auch für Aushilfskräfte gelten.
Sonst hätte dort stehen müssen, nur für sozialverischungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Also kommt das Mutterschutzgesetz für dich zum tragen.
Damit gelten alle Regelungen auch für dich.
Du brauchst keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, auch ein mündlicher Arbeitsvetrag ist gültig.
Lg Swante